Veröffentlichungen
Datum | CIP - Chemisches Institut Pforzheim GmbH | Prüfbericht |
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12.12.2019 | Härtegrad des Trinkwassers | Bekanntmachung |
12.12.2019 | Ortsnetz Knittlingen | Prüfbericht |
12.12.2019 | Ortsnetz Kleinvillars | Prüfbericht |
11.10.2017 | Ortsnetz Freudenstein | Prüfbericht |
Informationen Vorauszahlungstermine
Information über die geänderten Vorauszahlungstermine und die Anpassung der Vorauszahlungsbeträge für die Wasser- und Abwasserverbrauchsabrechnung für das Jahr 2023
Aufgrund der Umstellung auf ein neues Abrechnungsprogramm werden die Vorauszahlungstermine für die Wasser- und Abwasserabrechnung im Jahr 2023 zu folgenden Terminen stattfinden: 31.03.2023, 30.06.2023 und 30.09.2023. Der vierte Vorauszahlungstermin am 31.12.2023 entfällt.
Grundlage für die Vorauszahlungen im Jahr 2023 werden die Jahresverbrauchwerte des Jahres 2022 sein. Diese werden für das Jahr 2023 einmalig nicht durch vier, sondern durch drei geteilt. Die für das Jahr 2023 festgesetzten Vorauszahlungstermine und Vorauszahlungsraten können Sie dem Jahresgebührenbescheid für das 2022 entnehmen.
Die Wasserzähler-Ableseaktion wird im Jahr 2023 zeitlich etwas früher als sonst stattfinden. Diese Aktion wird im Jahr 2023 voraussichtlich bereits im Oktober stattfinden. An Hand des am Ablesetag festgestellten Verbrauchs wird der voraussichtliche Jahresverbrauch zum Jahresende 2023 gegebenenfalls hochgerechnet werden. Die Abrechnung des Jahresverbrauchs 2023 wird durch Gebührenbescheid erfolgen, den Sie voraussichtlich in den Monaten November oder Dezember 2023 erhalten werden. Erstattungen werden Ihnen auf das der Stadt Knittlingen mitgeteilte Bankkonto überwiesen. Nachzahlungen müssen von Ihnen innerhalb der Zahlungsfrist an die Stadt Knittlingen überweisen werden, sofern der Stadt Knittlingen keine Abbuchungsermächtigung vorliegt.