Formulare online

Beim e-Bürgerdienste-Portal werden Sie an das Rechenzentrum weitergeleitet, dort werden Sie auch durch die Verarbeitungsschritte geführt. Nachfolgende elektronische Bürgerdienste stehen Ihnen bei der Stadt Knittlingen zur Verfügung.

Auskunftsdienst / Ausweispapiere

Bearbeitungsstatus Ihres Ausweisdokumentes

Hier erfahren Sie den Bearbeitungsstatus Ihres beantragten Ausweises / Passes. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro unter Fon: 07043 373-14 oder -15. 

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dvv.Meldeportal – Bürgerauskunft

Mit der Novellierung des Melderechtsrahmengesetzes hat der Gesetzgeber die für eine effizientere, bürgerfreundliche und ökonomische Ausgestaltung des Meldewesens erforderlichen Rechtsgrundlagen geschaffen und die elektronische Datenübermittlung unter Einsatz modernster Technologien ermöglicht.

Der eBürgerdienst „Einfache Melderegisterauskunft“ wird durch die Einführung der „Bürgerauskunft“ auf das dvv.Meldeportal verlagert. 

Gewerbeanzeige

Seit einiger Zeit bieten wir einen so genannten eBürgerdienst auch im Bereich Gewerbe an. Dieser ermöglicht es ihnen, Gewerbemeldungen elektronisch zu erfassen und zu versenden. Sie finden den Link dazu auf unserer Internetseite www.knittlingen.de unter der Rubrik Verwaltung und Service, Rathaus Interaktiv.

Über diese neue Plattform können Sie Ihre Gewerbemeldungen (An-, Um- und Abmeldungen) direkt am PC erfassen und entweder in Papierform ausdrucken oder nach kurzer Registrierung als Benutzer auf elektronischem Weg an uns senden.

Nach der Registrierung können Sie sich als Nutzer des neuen Dienstes über einen Aktivierungscode, der Ihnen per E-Mail zugesandt wird, jederzeit wieder anmelden und diesen nutzen. Sie werden Schritt für Schritt mit Beispielen und Erklärungen durch das Programm geführt. Über eine Historie können Sie sämtliche Gewerbemeldungen, die Sie online erfasst haben, jederzeit einsehen. Möchten Sie diesen Dienst einmal nicht mehr nutzen, können Sie selbständig ihre Daten komplett löschen.

Seit der Einführung der digitalen Signatur und der Möglichkeit, sich online mit dem neuen Personalausweis auszuweisen (seit dem 01.11.2010), ist eine Vorsprache im Rathaus oftmals nicht mehr nötig. Verfügen Sie noch nicht über diese Technik, können Sie die Gewerbemeldung zwar online erfassen und an uns übersenden, jedoch benötigen wir dann noch eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes (gerne per Mail oder Fax). Wird uns kein Identitätsnachweis vorgelegt, wird die Gewerbemeldung nach zwei Wochen gelöscht.
Generell ist es jederzeit möglich, Gewerbemeldungen per Fax, Post oder E-Mail (eingescannt) mit einem Identitätsnachweis an uns zu übersenden.

Für abgeschlossene und somit rechtswirksame Gewerbemeldungen erhalten Sie immer eine entsprechende Bestätigung in Papierform mit Siegel und Unterschrift (dem sogenannten Gewerbeschein).

Eine Gewerbemeldung ist z.B. zeitgleich bei Gründung eines Betriebs, Betriebsverlegung, Änderung der Tätigkeit oder Betriebseinstellung anzuzeigen. Dies ist im § 14 der Gewerbeordnung geregelt.

Bitte legen Sie uns ggf. folgende Unterlagen (im Original oder als Kopie) mit der Gewerbemeldung vor:

  • bei im Handelsregister eingetragenen Firmen/ Vereinen: Handels- bzw. Vereinsregisterauszug
  • bei natürlichen Personen: Ausweis / Reisepass
  • bei ausländischen Gewerbetreibenden: zusätzlich ggf. den Aufenthaltstitel
  • bei erlaubnispflichtigen Gewerben: gültigen Erlaubnisurkunde (z.B. Maklererlaubnis, Handwerkskarte)

Sollten Sie noch nähere Informationen zu Gewerbeanzeigen wünschen, können Sie sich auf diesen Seiten weiter darüber informieren, ansonsten können Sie mit dem nachstehenden Link direkt die Gewerbeanzeige erfassen.

Gewerbeanmeldung:

Die Aufnahme oder den Wechsel eines (stehenden) Gewerbes in Knittlingen müssen Sie der Stadtverwaltung anzeigen. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle. Eine rechtzeitige Erörterung Ihres Vorhabens mit Ihrem Steuerberater ist anzuraten. Gewerbe ist jede nicht sozial unwerte, auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtete und auf Dauer angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung selbständig ausgeübte Tätigkeit. Es kommt nicht drauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird. Kein Gewerbe sind insbesondere sozial unwerte Tätigkeiten (z.B. Hellsehen), freie Berufe (wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater) oder weitere Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium voraussetzen. Kein Gewerbe sind auch Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft), die wissenschaftliche Unternehmensberatung oder die Verwaltung eigenen Vermögens. Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen. Dabei ist zu beachten, dass manche Gewerbetätigkeiten erlaubnispflichtig sind und erst ausgeübt werden dürfen, wenn die Erlaubnis erteilt ist. Die Anzeige hat sofort mit dem Beginn des Gewerbes zu erfolgen.

Anzeigepflichtige:

  • Einzelgewerbetreibende
  • bei Personengesellschaften (z.B. BGB-Gesellschaften, GbR, OHG, KG) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter
  • bei juristischen Personen (GmbH, AG, Verein) der gesetzliche Vertreter (z.B. geschäftsführender Gesellschafter der GmbH)

Erforderliche Unterlagen:

  • bei im Handelsregister eingetragenen Firmen/ Vereinen: Handels- bzw. Vereinsregisterauszug
  • bei natürlichen Personen: Personalausweis
  • bei erlaubnispflichtigen Gewerben: gültigen Erlaubnisurkunde (z.B. Maklererlaubnis, Handwerkskarte)
  • bei ausländischen Gewerbetreibenden: Reisepass/ Ausweis und ggf. Aufenthaltstitel
  • Gebühr: 29,00 Euro

Mit diesem Link können Sie Ihr Gewerbe anmelden oder abmelden. Bei Rückfragen oder Problemen können Sie sich an das Bürgerbüro unter Fon: 07043 373-0 oder per Mail an buergerbuero(@)knittlingen.de wenden.

Gewerbeummeldung (innerhalb Knittlingen):

Eine Ummeldung eines Gewerbes ist vorzunehmen, wenn sich die angemeldeten Tätigkeiten ändern (dazukommen oder wegfallen) oder wenn der Betrieb innerhalb von Knittlingen verlegt wird.

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (ggf. Aufenthaltstitel)
  • Gebühren: 13,50 Euro

 

Gewerbeabmeldung:

Bei vollständiger Aufgabe eines Gewerbes ist der Betrieb abzumelden. Sie müssen das Gewerbe auch dann abmelden, wenn Sie den Betriebssitz in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegen. 

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (ggf. Aufenthaltstitel)
  • Gebühren: 13,50 Euro

Mit diesem Link können Sie Ihr Gewerbe ummelden. Bei Rückfragen oder Problemen können Sie sich an das Bürgerbüro unter Fon: 07043 373-0 oder per Mail an buergerbuero(@)knittlingen.de wenden.